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   VG Chemnitz, 17.10.2003 - 6 K 1037/03   

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VG Chemnitz, 17.10.2003 - 6 K 1037/03 (https://dejure.org/2003,62133)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 17.10.2003 - 6 K 1037/03 (https://dejure.org/2003,62133)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 17. Oktober 2003 - 6 K 1037/03 (https://dejure.org/2003,62133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestenauslese; Konkurrenz; Beförderungsamt; Beamter; Auswahlgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01

    Beförderung eines Richters; Auswahlverfahren bei der Besetzung einer

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.10.2003 - 6 K 1037/03
    Dienstliche Beurteilungen sind nämlich bei der Besetzung von Beförderungsstellen eine grundsätzlich unentbehrliche und wesentliche Erkenntnisgrundlage, um gleichermaßen für alle Bewerber den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bestenauslese zu gewährleisten (OVG, Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 22.06.1998, 12 B 698/98 und SächsOVG, Beschluss vom 26.01.2001, 3 BS 83/01 ).
  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst;

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.10.2003 - 6 K 1037/03
    Der z.B. im Verfahren 3 BS 84/01 zum Ausdruck kommenden Streitwertrechtssprechung des SächsOVG, wonach in Verfahren der vorliegenden Art vom 13 fachen Endgrundgehalt des erstrebten Amtes auszugehen und der sich so ergebende Betrag zu vierteln ist, vermag die Kammer nicht zu folgen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1998 - 12 B 698/98

    Beamter; Besetzung; Beurteilung; Beurteilung einzelner Punkte;

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.10.2003 - 6 K 1037/03
    Dienstliche Beurteilungen sind nämlich bei der Besetzung von Beförderungsstellen eine grundsätzlich unentbehrliche und wesentliche Erkenntnisgrundlage, um gleichermaßen für alle Bewerber den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bestenauslese zu gewährleisten (OVG, Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 22.06.1998, 12 B 698/98 und SächsOVG, Beschluss vom 26.01.2001, 3 BS 83/01 ).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.10.2003 - 6 K 1037/03
    Dies ist zur Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches ausreichend ( BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002, 2 BvR 857/02 ).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.10.2003 - 6 K 1037/03
    Die in einem Vorstellungsgespräch/Überprüfungsverfahren gestellten Themen sowie die Antworten müssen in den Grundzügen ebenso wie der persönliche Eindruck zum Zwecke der Nachprüfbarkeit zeitnah schriftlich niedergelegt werden (zum Ganzen: HessVGH, Urteil vom 26.10.1993, 1 TG 1585/93 ).
  • VGH Hessen, 20.04.1993 - 1 TG 709/93

    Auswahlentscheidung bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - Konkurrenz

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.10.2003 - 6 K 1037/03
    Im Übrigen ersetzt ein Vorstellungsgespräch oder ein vom Antragsgegner gewähltes sogenanntes "strukturiertes Interview zur Personalauswahl im höheren Dienst" nicht einen auf der Grundlage von zeitnahen dienstlichen Beurteilungen vorzunehmenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich der Bewerber ( HessVGH, Beschluss vom 20.04.1993, 1 TG 709/93 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.1995 - 2 B 11102/95

    Bestehen einer konkreten Gefahr als Voraussetzung eines Anordnungsgrundes;

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.10.2003 - 6 K 1037/03
    Wäre dies der Fall, könnte es in der Tat am Rechtsschutzinteresse des Antragstellers fehlen, weil eine in diesem Zusammenhang streitige reine Umsetzung im Rahmen eines späteren Hauptsacheverfahrens rückgängig gemacht werden könnte ( OVG Koblenz, Beschluss vom 04.05.1995, 2 B 11102/95 ).
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